Vom Brexit betroffenes Gebiet
Was wir das Vereinigte Königreich (United Kingdom, kurz: UK) nennen, bestand hauptsächlich aus England, Schottland, Wales und Nordirland. Infolge des Brexits unterscheiden wir nun zwischen Großbritannien (GB) und Nordirland, da der letztere Landesteil im EU-Markt verbleibt. Das bedeutet im Grunde, dass die EU-BPR-Vorschriften in Nordirland weiterhin gelten, nicht aber in GB!
Harmonisierung und Kontinuität der BPR in Großbritannien und Nordirland
Um die Vorgänge nicht allzu sehr zu erschweren, hat GB die BPR übernommen, jedoch mit einem eigenen administrativen Ansatz. Das bedeutet, dass die beim GB HSE (Health and Safety Executive, die zuständige Behörde) einzureichenden Akten die gleiche Form haben wie in der EU.
Es gibt natürlich eine Reihe wichtiger Aspekte, die wir nicht vergessen dürfen! Wir wollen sie am Beispiel von Geraniol und Produkten auf Geraniolbasis für PT 18 und 19 besprechen.
GB hat seine eigene Liste akzeptierter Wirkstoff- (und Produkt-)Lieferanten gemäß Artikel 95 erstellt, indem einfach die Artikel-95-Liste der ECHA vom 31. Dezember 2020 kopiert wurde, mit der Verpflichtung, dass vor Ende 2022 eine Körperschaft mit Sitz in GB die Körperschaft mit Sitz in der EU zu ersetzen hat. Außerdem müssen bis zur gleichen Frist die Daten (und / oder Vollmachten), die diese Einordnung stützen, an den GB HSE übermittelt werden.
TerpeneTech konnte sich an diese Veränderungen anpassen
TerpeneTech wird sich darum kümmern, und wo vor dem Inkrafttreten des Brexits auf der EU-Liste gemäß Artikel 95 die vormalige Körperschaft TerpeneTech UK durch TerpeneTech Eire ersetzt wurde, da die EU eine juristische Person mit Sitz in der EU vorschreibt, wird nun zur Erfüllung der BPR-Vorschriften in GB die derzeitige Eintragung von TerpeneTech Eire in der GB-Liste gemäß Artikel 95 durch TerpeneTech UK ersetzt. TerpeneTech wird Sie über den weiteren Fortgang informieren.
Die TerpeneTech-Quelle wird im gesamten EU- und BREXIT-Gebiet gepflegt.
Biozid-Produkte, in denen Geraniol als Wirkstoff verwendet wird und die als Insektizide oder Insektenschutzmittel vermarktet werden, unterliegen derzeit dem innerstaatlichen Gesetz „Control of Pesticides Regulations“, kurz: COPR (deutsch: Regulierung der Pestizidkontrolle).
Sobald Geraniol gemäß der GB-BPR zugelassen ist, werden die Produkte, die unter die COPR fallen, gemäß den Vorschriften der GB-BPR neu bewertet. Daher muss wie in der EU bis zum Zulassungsdatum des Wirkstoffs (bzw. bis zum Zulassungsdatum des letzten Wirkstoffs, wenn im Produkt mehr als 1 Wirkstoff enthalten ist) ein Antrag auf Produktzulassung eingereicht werden.
The complex system to submit pending applications for product authorisation in the EU to GB do not apply to geraniol-based products as this active substance is not yet approved in the EU.
Wie Sie Ihre Produkte pflegen oder in einer Übergangsphase in den BREXIT-Markt einsteigen.
In case you want to sell your geraniol-based product in GB you will have to apply under COPR and not under the GB BPR! For detailed information we can refer to the excellent HSE website: https://www.hse.gov.uk/biocides/copr/approved.htm.
Wie Sie Ihre Produkte pflegen oder nach der Geraniol-Bewertung in den BREXIT-Markt eintreten.
In einem früheren Newsletter haben wir die für die Zulassung von Geraniol erwartete Zeitplanung ausführlich erläutert. Wie wird das in GB gehandhabt?
Für in der EU noch nicht zugelassene Wirkstoffe muss die im Rahmen des EU-Überprüfungsprogramms vorgelegte Akte bis zum 29.06.2021 beim GB HSE eingereicht werden! Das ist die Aufgabe der Geraniol Task Force.
Aus dem Factsheet des GB HSE:
„Der HSE wird seine eigene vollständige Evaluierung unabhängig von jeder Evaluierung der EU durchführen.“ Sowie
„Sobald alle relevanten Fristen für die Wiedervorlage verstrichen sind, wird der HSE die Gesamtheit der im Rahmen des GB-Überprüfungsprogramms erforderlichen Evaluierungen prüfen. Nachdem hierzu eine Entscheidung getroffen worden ist, werden gegebenenfalls weitere Informationen bezüglich der zeitlichen Planung dieser Evaluierungen zur Verfügung gestellt.“
Und aus einer Antwort des HSE-Helpdesk “(Unterstreichung hinzugefügt):
„Um weiterhin Zugang zum britischen Markt zu haben, ist es erforderlich, die bei der EU vorgelegte Akte mit den Daten in GB erneut einzureichen, damit wir unsere eigene Prüfung des Wirkstoffs vornehmen können; wir stellen diese Leistung in Rechnung.
Was können wir in Bezug auf die Umsetzungsfristen schlussfolgern?
Der GB-HSE wird Hunderte von Akten zu Wirkstoffen und Biozid-Produkten erhalten. GB wird auf der Grundlage der Gesamtheit der Akten ein eigenes Überprüfungsprogramm einführen, und wenn wir annehmen, dass dabei eine gewisse Ähnlichkeit mit dem EU-Überprüfungsprogramm bestehen wird, wird dies auf ein langfristiges Programm hinauslaufen – es gibt keine 27 Mitgliedstaaten, die die Arbeit untereinander aufteilen können; alles muss von einer einzigen Behörde erledigt werden!
Es sieht so aus, als würde GB mit seinem COPR-Gesetz den Status quo in etwa beibehalten und ihn langsam gemäß seiner GB-BPR (neu) bewerten. Nachdem die Unternehmen die notwendigen Wiedervorlagen vorgenommen haben, wird es Jahre dauern, bevor Beschlüsse ergehen, und bis dahin: Business as usual??